Datenschutzrecht am Arbeitsplatz
Das Datenschutzrecht befasst sich mit dem Schutz vor missbräuchlicher Verarbeitung aller personenbezogenen Daten. Darunter versteht man alle Daten, die sich einer Person mittelbar oder unmittelbar zuordnen lassen.
Grundlage für das Datenschutzrecht sind die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz. Darin enthalten sind auch Vorschriften mit dem Umgang von Daten am Arbeitsplatz. Grundsätzlich ist die Verarbeitung von persönlichen Daten eines Arbeitnehmers verboten, denn jede Person besitzt ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Dies beinhaltet auch das Eigentum an den eigenen persönlichen Daten. Die Erfassung und das Speichern der Daten sind nicht verboten, wenn die Verarbeitung für die Erfüllung von Vertragspflichten notwendig ist und der Arbeitnehmer schriftlich zugestimmt hat.
Rechte des Arbeitnehmers
Bereits im Bewerbungsgespräch vor Aufnahme der Tätigkeit können sich künftige Arbeitnehmer auf das Datenschutzrecht berufen. Alle Fragen, die keinen konkreten Bezug zur ausgeschriebenen Arbeitsstelle haben, müssen vom Bewerber auch nicht beantwortet werden. Zudem können solche Fragen wahrheitswidrig mit “Nein” beantwortet werden.
Nach Abschluss des Arbeitsvertrages haben Arbeitnehmer jederzeit das Recht, Einsicht in die Personalakte zu erhalten. Dieses Auskunftsrecht beinhaltet auch alle weiteren Daten, die der Arbeitgeber über den Arbeitnehmer gespeichert hat. Befinden sich darunter Daten, die rechtswidrig erlangt wurden, kann der Arbeitnehmer sogar die Löschung verlangen.
Erkrankt ein Arbeitnehmer und wird arbeitsunfähig, so hat er dem Arbeitgeber spätestens am dritten Werktag seiner Abwesenheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Dafür erhält der Arbeitnehmer vom Hausarzt eine gesonderte Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die im Gegensatz zu der Ausfertigung für die Krankenkasse nicht die Diagnose enthält. Die ärztliche Schweigepflicht unterbindet zudem auch eine Auskunft seitens des Arztes.
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
Wenn ein Arbeitsverhältnis aufgenommen wird, müssen Arbeitgeber zwangsläufig persönliche Daten des Arbeitnehmers erfassen, um der Sozialversicherungspflicht nachzukommen, Krankenkassenbeiträge abzuführen oder das Gehalt auszubezahlen.
Arbeitgeber sind gezwungen, personenbezogene Daten zu sammeln und zu speichern, aber eben nur, wenn sie rechtmäßig erhoben und auch nur für den angedachten Zweck genutzt werden. Der Arbeitnehmer hat der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zuzustimmen.
Die gesammelten Daten müssen zudem geschützt werden. Das bedeutet, dass eine entsprechende Sicherheitssoftware installiert wird und Zugangsrechte beschränkt werden. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass zu jeder Zeit deutlich wird, wer und wann Zugang zu personenbezogenen Daten der Mitarbeiter hat.
Überwachung am Arbeitsplatz
Es besteht in der Gesellschaft vielfach ein Irrglaube darüber, dass ein Arbeitgeber unter dem Schutzmantel der Rechtfertigung und dem Schutz vor Straftaten folgenlos Videokameras installieren darf. Natürlich liegt es im Interesse des Unternehmens, dass dienstliche Vergehen oder Straftaten wie etwa Diebstahl frühzeitig aufgedeckt und wenn möglich sogar verhindert werden. Allerdings darf ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht unter Generalverdacht stellen.
Eine generelle Überwachung aller Mitarbeiter via Videokameras ist unzulässig. Die Erlaubnis Videokameras zu installieren, ist nur gegeben, wenn alle Arbeitnehmer ihre Zustimmung erteilen. Außerdem muss ein gezielter Verdacht einer Straftat oder eines schweren Verstoßes vorliegen.
Eine unzulässige Überwachung der Arbeitnehmer stellt ebenso die Installation von Keyloggern dar. Diese erfassen und speichern alle Tastaturanschläge, um später nachvollziehen zu können, was die Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplätzen tätigen.
Tipps
Das Datenschutzrecht ist vor allem nach der Reform von 2018 für juristischen Laien schwer zu durchblicken. Das sollte für Arbeitnehmer aber kein Grund sein, um auf ihre Rechte zu verzichten. Eine Beratung eines ortsansässigen Rechtsanwalts kann Aufschluss über die Rechtslage bieten.
Auch im Internet auf Seiten wie datenschutzfrankfurt.de finden sich viele Tipps und nützliche Informationen. Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber erhalten hier eine kompetente und die aktuelle Rechtslage einbeziehende Beratung.
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