Ein Handwerksbetrieb mit 40 Arbeitsplätzen stand 2024 vor der Wahl: neue Office-Lizenzen für rund 18.000 Euro oder dieselbe Version gebraucht für ein Drittel davon. Die Geschäftsführung zögerte, weil niemand sicher sagen konnte, ob das zulässig ist. Dabei ist die Rechtslage seit über zehn Jahren geklärt, nur kennt sie kaum jemand im Detail.
Was der EuGH 2012 entschieden hat
Der Ausgangspunkt für den gesamten Handel mit gebrauchter Software ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das bereits im Jahr 2012 erging, genauer im Juli 2012.
Im Verfahren UsedSoft gegen Oracle entschied der EuGH, dass sich das Verbreitungsrecht an der Kopie eines Computerprogramms erschöpft, sobald der Hersteller sie mit seiner Zustimmung in der EU erstmals verkauft hat. Dieser Erschöpfungsgrundsatz gilt ausdrücklich auch dann, wenn die Software per Download bezogen wurde und nie auf einem Datenträger existierte. Ob Datenträger oder Download macht urheberrechtlich keinen Unterschied. Die Pressemitteilung des Gerichtshofs zum Urteil C-128/11 fasst die Entscheidung kompakt zusammen.
Der Bundesgerichtshof hat diese Linie ab 2013 in mehreren Entscheidungen für das deutsche Urheberrecht bestätigt. Die UsedSoft-Rechtsprechung gilt seitdem als gefestigt. Der Handel mit gebrauchten Lizenzen ist damit kein rechtliches Graugebiet mehr, sondern geltendes Recht. Anbieter wie Lizenzguru haben darauf ein ganzes Geschäftsmodell aufgebaut und vermitteln Lizenzen aus Unternehmensauflösungen oder Umstellungen weiter.
Herstellerklauseln, die den Verkauf gebrauchter Software untersagen, sind in diesem Punkt grundsätzlich unwirksam. Ein Verbot im Lizenzvertrag ändert nichts daran, dass das Verbreitungsrecht erschöpft ist.
Wie der BGH die Vorgaben konkretisiert hat
Der EuGH hat den Rahmen gesetzt, der BGH hat ihn für die deutsche Praxis ausgefüllt. Drei Punkte aus seiner Rechtsprechung sind für den Erwerb gebrauchter Lizenzen entscheidend.
Erstens muss der Ersterwerber seine Kopie des Programms tatsächlich unbrauchbar machen. Eine bloße Zusicherung reicht nicht, notwendig ist die vollständige Löschung. Zweitens darf der Nacherwerber die Software vom Server des Herstellers herunterladen, auch ohne Datenträger. Das Urheberrecht steht dem nicht entgegen, weil er als rechtmäßiger Erwerber gilt. Drittens trägt im Streitfall derjenige die Beweislast, der sich auf die Erschöpfung beruft, also der Käufer.
Daraus folgt für Unternehmen eine klare Konsequenz: Der Verkauf gebrauchter Software ist grundsätzlich zulässig, aber die Dokumentation entscheidet darüber, ob man sich im Ernstfall darauf berufen kann.
Die drei Bedingungen, die erfüllt sein müssen
Legal ist der Kauf gebrauchter Software nur, wenn drei Voraussetzungen zusammenkommen.

- Erstverkauf in der EU. Die Lizenz muss ursprünglich mit Zustimmung des Herstellers im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft worden sein. Lizenzen aus den USA oder Asien fallen nicht unter die Erschöpfung.
- Unbefristete Lizenz. Nur dauerhaft erworbene Lizenzen sind übertragbar. Abonnements wie Microsoft 365 oder zeitlich befristete Mietmodelle sind es nicht, weil dort kein Verkauf, sondern eine Vermietung vorliegt.
- Unbrauchbarmachung beim Verkäufer. Notwendig ist die vollständige Löschung der eigenen Kopie beim Erstkäufer. Diese Erklärung gehört dokumentiert.
Die dritte Bedingung ist in der Praxis die wichtigste, weil sie der Käufer nicht selbst überprüfen kann. Genau hier entscheidet sich, ob ein Angebot seriös ist.
Welche Lizenzen übertragbar sind und welche nicht
Nicht jede Lizenzform lässt sich weitergeben, wenn Sie gebrauchte Software kaufen möchten. Dieser Überblick hilft bei der Einordnung:
| Lizenzart | Übertragbar? | Hinweis |
|---|---|---|
| Vollversion, Einzelplatz | ja | der Standardfall im Handel |
| Volumenlizenz, aufgeteilt | ja | Einzellizenzen dürfen abgespalten werden |
| Client-Server-Lizenz | nein | darf laut EuGH nicht aufgespalten werden |
| OEM-Lizenz | ja | auch ohne den ursprünglichen Rechner |
| Abonnement, Miete | nein | kein Verkauf, keine Erschöpfung |
| Education- oder NFR-Lizenz | nein | an einen bestimmten Nutzerkreis gebunden |

Besonders häufig missverstanden wird die Volumenlizenz. Ein Paket mit 50 Lizenzen darf in Einzellizenzen aufgeteilt und stückweise verkauft werden, weil es sich dabei um eine Menge selbstständiger Nutzungsrechte handelt, die nur aus Vertriebsgründen gebündelt wurden. Bei einer echten Client-Server-Lizenz, bei der eine Serverlizenz mit Zugriffslizenzen verknüpft ist, geht das nicht.
Woran Sie einen seriösen Händler erkennen
Beim Kauf gebrauchter Software ist der Händler das eigentliche Risiko, nicht das Programm selbst. Diese Punkte sollten erfüllt sein:
- Lückenlose Lizenzkette. Der Händler kann nachweisen, von wem die Lizenz ursprünglich erworben wurde, inklusive aller Zwischenstationen.
- Schriftliche Löschungserklärung des Vorbesitzers, die Sie als Beleg erhalten.
- Kaufnachweis des Erstkäufers oder zumindest ein notarielles Bestätigungsverfahren.
- Auditsichere Lizenzen zugesagt. Seriöse Anbieter garantieren schriftlich auditsichere Lizenzen, die einer Herstellerprüfung standhalten, und stellen im Ernstfall Unterlagen bereit.
- Deutscher Sitz und Gewährleistung. Bei Problemen ist ein Anbieter im EU-Raum deutlich leichter greifbar.
- Realistische Preise. Ein Angebot mit 95 % Rabatt auf eine aktuelle Version ist kein Schnäppchen, sondern ein Warnsignal.
Fehlt die Dokumentation, trägt im Zweifel der Käufer das Risiko. Bei einem Lizenzaudit durch den Hersteller muss das Unternehmen die rechtmäßige Nutzung belegen. Gegenüber dem Prüfer zählt nur, was dokumentiert ist. Wer dabei nur eine Rechnung ohne Herkunftsnachweis vorlegt, hat ein Problem.
Was sich wirklich sparen lässt
Welche Kosten sich sparen lassen, hängt vom Alter der Version ab. Als Orientierung aus dem Markt für gebrauchte Software:
| Produkt | Neupreis (ca.) | Gebraucht (ca.) | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Office 2021 Standard | 450 Euro | 120 bis 180 Euro | rund 65 % |
| Windows Server 2022 | 1.100 Euro | 400 bis 600 Euro | rund 50 % |
| Office 2019 Professional | 500 Euro | 80 bis 140 Euro | rund 75 % |
| Adobe Acrobat Pro 2020 | 600 Euro | 200 bis 300 Euro | rund 60 % |
Je älter die Version, desto größer der Abstand. Das führt zur entscheidenden Abwägung: Eine ältere Version ist nur dann günstig, wenn sie noch Sicherheitsupdates erhält. Läuft der Support aus, wird aus der Ersparnis ein Sicherheitsrisiko. Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf das Support-Ende beim Hersteller.
Für kleine Teams lohnt der Vergleich mit Abo-Modellen: Sie verursachen laufende Kosten, bieten dafür aber Updates und Cloud-Funktionen. Welche Möglichkeit die bessere ist, hängt vom Nutzen im Alltag ab. Welche Werkzeuge sich für verteilte Teams rechnen, zeigt die Übersicht zu Homeoffice-Tools für SEO- und Marketing-Teams.
Praktisches Vorgehen beim Kauf
Wer zum ersten Mal gebrauchte Lizenzen beschafft, geht am besten in dieser Reihenfolge vor:
- Bedarf genau bestimmen, also Programm, Version und Anzahl der Arbeitsplätze.
- Support-Ende der Wunschversion beim Hersteller nachsehen.
- Zwei bis drei Angebote vergleichen und gezielt nach Lizenzkette und auditsicheren Unterlagen fragen.
- Angebot schriftlich einholen, inklusive Zusage der Dokumentation.
- Nach Lieferung die Unterlagen prüfen und zusammen mit der Rechnung archivieren.
- Lizenzen im eigenen Bestandsverzeichnis erfassen.
Der letzte Punkt wird oft übersehen und ist bei einem Audit der entscheidende. Ein einfaches Verzeichnis mit Produkt, Anzahl, Herkunft und Beleg reicht aus. Wie sich solche Posten sauber ins Budget einplanen lassen, zeigt der Beitrag zur Budgetplanung für Software-Werkzeuge.
Fazit für Unternehmen
Der Verkauf gebrauchter Software ist legal, wirtschaftlich sinnvoll und durch EuGH und BGH abgesichert. Unternehmen nutzen diese Möglichkeit entsprechend häufig. Das Risiko liegt nicht im Prinzip, sondern in der Dokumentation. Wer auf eine lückenlose Lizenzkette, eine vollständige Löschungserklärung und auditsichere Unterlagen besteht, kauft sicher und spart je nach Version zwischen 50 und 75 Prozent. Wer nur auf den Preis schaut, kauft im Zweifel ein Problem mit. Eine grundsätzliche Einordnung, worauf beim Softwarekauf sonst noch zu achten ist, liefert der Beitrag Software günstig kaufen.

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